Wir stehen Ihnen kompetent und zuverlässig für eine Vielzahl an Pflegeleistungen zur Seite.
Sie entscheiden ganz individuell wo Sie unsere Hilfe brauchen und wir reichen Ihnen dafür stets eine helfende Hand.
Wir stehen Ihnen kompetent und zuverlässig für eine Vielzahl an Pflegeleistungen zur Seite.
Sie entscheiden ganz individuell wo Sie unsere Hilfe brauchen und wir reichen Ihnen dafür stets eine helfende Hand.
Wir helfen Ihnen gerne bei den alltäglichsten Dingen des Lebens – vom Duschen über das Anziehen bis hin zum mundgerechte Zubereiten der Nahrung.
Wir begleiten unsere Kunden falls nötig und gewünscht auch auf dem letzten Stück Ihres Lebensweges. Wir lassen Sie nicht alleine!
Wunden müssen gezielt versorgt werden – egal um welche Art von Wunden es sich handelt. Unsere Wundexperten behandeln Ihre Wunde ganz individuell, kompetent und mit viel Fingerspitzengefühl.
Unsere Betreuungskräfte für an Demenz Erkrankte kümmern sich nicht um die eigentlichen Pflegetätigkeiten, sondern sie begleiten unsere Kunden in ihrem Alltag, unterstützen sie und leisten ihnen Gesellschaft.
Wenn pflegende Angehörige mal eine kurze Auszeit brauchen, selbst krank sind oder in den Urlaub fahren, muss sich jemand anderes um den Pflegebedürftigen kümmern – Wir übernehmen das gerne für Sie!
Jeder Kunde, der einen Pfleggrad erhalten hat und seit sechs Monaten pflegebedürftig ist, kann falls seine Pflegeperson verhindert ist, diese Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen. Jährlich besteht ein Anspruch von 1612,00 Euro. Dieses Geld kann genutzt werden, um einen Pflegedienst zu beauftragen die eigene Pflegeperson zu vertreten.
Hier geht es um mehr als die notwendigsten Dinge, hier geht es um Lebensqualität. Wir übernehmen wenn gewünscht haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge), begleiten unsere Kunden bei Arztbesuchen, lesen Ihnen etwas vor oder spielen mit Ihnen Karten.
Sie entscheiden, wo Sie unseren Beistand brauchen. Jeder Kunde, der laut Gutachten einen Pflegegrad erhalten hat, hat Anspruch auf 1500 Euro jährlich, die für Betreuungs- bzw. erweiterte Hauswirtschaftsleistungen verwendet werden kann.
Hier kümmern wir uns um alle medizinischen Belange, die nicht von einem Arzt übernommen werden müssen. Diese Leistungen werden vom Arzt rezeptiert, von der Krankenkasse bezahlt. Dazu gehören z. B.:
Pflegende Angehörige sind, wenn der Pflegebedürftige Pflegegeld bekommt, dazu verpflichtet mehrmals im Jahr an sogenannten Beratungseinsätzen nach SGB XI § 37 teilzunehmen. Dabei geht es nicht darum Kontrolle auszuüben, sondern Hilfestellungen zu geben und als Ansprechpartner zu dienen.
Jeder pflegende Angehörige hat die Möglichkeit sich in der eigenen Häuslichkeit durch unser Fachpersonal im Umgang mit seinem Angehörigen schulen zu lassen. Die Pflegekasse trägt die Kosten.
Alle Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung können bei uns auch privat gebucht werden.
Hier kümmern wir uns um alle medizinischen Belange, die nicht von einem Arzt übernommen werden müssen. Diese Leistungen werden vom Arzt rezeptiert, von der Krankenkasse bezahlt. Dazu gehören z. B.:
Pflegende Angehörige sind, wenn der Pflegebedürftige Pflegegeld bekommt, dazu verpflichtet mehrmals im Jahr an sogenannten Beratungseinsätzen nach SGB XI § 37 teilzunehmen. Dabei geht es nicht darum Kontrolle auszuüben, sondern Hilfestellungen zu geben und als Ansprechpartner zu dienen.
Jeder pflegende Angehörige hat die Möglichkeit sich in der eigenen Häuslichkeit durch unser Fachpersonal im Umgang mit seinem Angehörigen schulen zu lassen. Die Pflegekasse trägt die Kosten.
Alle Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung können bei uns auch privat gebucht werden.